Beurkundung / Beglaubigung

Beurkundungen und Beglaubigungen haben große Beweiskraft.

Beurkundungen und Beglaubigungen dienen der Rechtssicherheit und dem Konsumentenschutz. Bei Angelegenheiten von großer Bedeutung schreibt das Gesetz besondere Formen vor. Solche besondere Formen schützen auch vor Übereilung.
Es fallen insbesondere nachfolgende Tätigkeiten unter das Tätigkeitsfeld der Beurkundung und Beglaubigung:

  • Beglaubigung von persönlichen Unterschriften und Firmenzeichnungen
  • Beglaubigung von Firmen- und Grundbuchsauszügen
  • Erstellung beglaubigter Kopien (insbesondere Vidimierung von Reisepässen, Zeugnissen und Standesurkunden)
  • Beurkundung von tatsächlichen Vorgängen, General- und Hauptversammlung (notarielles Protokoll)

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Dr. Johannes Häusler
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