Schenken/Übergeben

Sie wollen Ihr Eigenheim an ein Kind übergeben oder einen Geldbetrag an ein Kind schenken?

Mit entsprechenden, vertraglichen Regelungen können Sie bereits zu Lebzeiten die Verteilung Ihres Vermögens vornehmen. Bei der Übergabe eines Wohnhauses von einer Generation an die nächste Generation gibt es aus rechtlicher Sicht vieles zu bedenken. Begnügen sich die Übergeber mit der Zurückbehaltung eines Wohnungsrechts oder wollen sie sich auch die Möglichkeit vorbehalten, ohne weitere Zustimmung des Eigentümers, vermieten zu können. Auch Fragen des Pflichtteilsrechts der Ehegatten und der Kinder sind im Zusammenhang mit einer Übergabe eines Wohnhauses oder der Schenkung eines Geldbetrages zu beleuchten. Die Beratung umfasst darüber hinaus auch steuerrechtliche, gebührenrechtliche und abgabenrechtliche Belange. Auch die Durchführung der Grundbuchsänderungen sind von unserem Leistungsspektrum umfasst.

Gut beraten für eine
richtige Entscheidung

Wir finden die optimale Lösung.
Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose, notarielle Erstberatung.

Dr. Johannes Häusler
Öffentlicher Notar
Harrachgasse 3
A-6845 Hohenems

Öffnungszeiten

Mo-Do 8-12 Uhr | 14-17 Uhr
Fr 8-12 Uhr