Auf jeden Todesfall folgt in Österreich automatisch ein sogenanntes “Verlassenschaftsverfahren”. Das Verlassenschaftsverfahren beginnt mit der “Todesfallaufnahme”. Diese Todesfallaufnahme stellt eine Art Erstbesprechung dar. Zu dieser Erstbesprechung werden vom Notar jene Personen eingeladen, die über die persönlichen und vermögensrechtlichen Belange des Verstorbenen Bescheid wissen.
Auf Grundlage der Angaben in der Todesfallaufnahme nimmt der Notar als Gerichtskommissär seine Erhebungen vor. Dabei nimmt er Einsicht in die öffentlichen Register (Grundbuch; bei Bedarf auch ins Firmenbuch oder in das Zentrale Melderegister) als auch in die Testamentsregister. Er erhebt im Rahmen des Vorverfahrens ferner, über welches Vermögen der Verstorbene verfügt.
Das Erbrecht stellt eine weitere Kernkompetenz des Notars dar. Der Notar ist unabhängig und unparteiisch. Er berät im Rahmen seiner Tätigkeit als Gerichtskommissär alle Parteien über ihre Ansprüche, seien dies erbrechtliche, pflichtteilsrechtliche oder Ansprüche im Zusammenhang mit erbrachter Pflege.
Hat der Verstorbene auch Grund & Boden vererbt, so besorgt der Notar für Sie auch gerne die Durchführung des Ergebnisses des Verlassenschaftsverfahrens im Grundbuch und berät sie in den diesbezüglichen steuer- und gebührenrechtlichen Angelegenheiten.